Richtlinie zur Abwicklung von Garantiefällen für Tefal-Geräte
Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gewährt Tefal eine freiwillige Herstellergarantie von 24 Monaten ab Kaufdatum.
Garantiereparaturen sind solche Reparaturen, zu denen Tefal auf Grund der gewährten freiwilligen Herstellergarantie verpflichtet ist. Die Garantiezeit beträgt seit dem 01.01.2002 24 Monate ab Kaufdatum.
Zur Gewährung der Garantie ist ein ordnungsgemäß ausgestellter Kaufbeleg bzw. Garantiebeleg des Händlers mit Rechungsbetrag und Kaufdatum erforderlich.
Als Garantiefälle gelten solche, bei denen ein Defekt eindeutig nachvollzogen werden kann und dessen Ursache weder durch Verschleiß, noch unsachgemäßen Gebrauch oder fehlende Wartung verursacht wurde.
Bei dem folgenden Tefal-Vertragskundendienst wird Ihnen weitergeholfen, wenn Ihr Gerät einmal defekt sein sollte oder Sie Ersatzteile und Zubehör bestellen möchten.
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